breitenbach
24.03.2022

ZMS – Zeitwirtschaft Management System

Fortschreitende Digitalisierung, neue Gesetzesentwürfe, neue Arbeitskonzepte und eine individualisierte Gesellschaft verändern die Arbeitswelt massiv und kontinuierlich.

Mit dem Urteil über die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zeitgenau erfassen müssen. Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren, vor allem hinsichtlich Mindestlohngesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz. Ohne diese Vorkehrungen könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge, Krankheitstage, Kundentermine, Urlaubszeiten und ihre zeitliche Verteilung objektiv und verlässlich ermittelt werden.

Wer jetzt schon langfristig denkt und auf unser Softwaremodul ZMS – Zeitwirtschaft Management System setzt, erspart sich unnötigen Zeitaufwand und kann die Vorteile genießen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Herrn Hendrik Ernst
T: +49 (0) 2924 9700 132
E: marketing@bb-sw.de


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