Wir haben uns bereits einen Überblick zum Thema geringfügige Beschäftigung erarbeitet. Ihre Fragen und Themen im Arbeitsalltag gehen allerdings noch weit darüber hinaus. In diesem Video steigen wir nun in das interessante Thema Urlaubsregelungen im Minijob ein.
Auch Minijobbende fragen nach Urlaub - klären wir gemeinsam, was Sie bei dieser Frage zu beachten haben.
Haben Minijobbende Anspruch auf Urlaub?
Ja, auch Minijobbende haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Anspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch im Minijob?
Minijobbende haben denselben Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmende. Der gesetzliche Mindestanspruch liegt bei 20 Tagen bzw. 4 Wochen pro Jahr für eine Fünftagewoche. Bei weniger Wochenarbeitstagen verringert sich der Urlaub anteilig.
In Tarifverträgen sind oftmals höhere Ansprüche vereinbart. In Arbeitsverträgen können selbstverständlich auch höhere Ansprüche vereinbart werden.
Der HR-Wissen-Expertentipp
Urlaubsanspruch im Minijob
Achten Sie auch an dieser Stelle auf den arbeitsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Es gibt es keinen Grund, Minijobbenden für die gleiche Anzahl an Wochenarbeitstagen weniger Urlaubstage zur Verfügung zu stellen.
Wie berechnet man die Urlaubstage für Minijobbende richtig?
Der Urlaubsanspruch für Minijobbende wird so berechnet wie für andere Teilzeitbeschäftigte. Der Anspruch bei einer Vollzeitstelle wird anteilig auf die vereinbarten Arbeitstage heruntergerechnet. Da der Urlaub von der Anzahl der Arbeitstage abhängt, muss der Urlaub von Minijobbenden tageweise berechnet werden. Ausgehend von einer Fünftagewoche in Ihrem Betrieb lautet die Formel dafür:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 20 : 5
Arbeitet ein Minijobbender nur an zwei Tagen pro Woche, hat er einen Urlaubsanspruch von acht Tagen im Jahr.
Muss der Urlaubsanspruch für Minijobbende im Arbeitsvertrag hinterlegt sein?
Ja, zu den Angaben, die nach dem Nachweisgesetz im Arbeitsvertrag hinterlegt werden müssen, gehört auch die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs. Dies gilt selbstverständlich auch für die Arbeitsverträge mit Minijobbenden.
ACHTUNG! Bitte denken Sie daran! Die Verstöße gegen das Nachweisgesetz sind inzwischen auch bußgeldbewährt und es gibt bereits eine Infrastruktur für die Kontrolle dieser Regelungen.
Haben Minijobbende Anspruch auf Urlaubsentgelt?
Für die Dauer des Urlaubs haben Minijobbende einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung, also auf Urlaubsentgelt. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Die über das Urlaubsentgelt abgegoltenen Urlaubstage gelten als gearbeitet, so dass die maximale Geringfügigkeitsgrenze pro Monat nicht überschritten wird.
Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt für Minijobbende?
Minijobbende werden vielfach nicht monatlich, sondern wöchentlich oder sogar tageweise bezahlt. Deswegen ist eine Umrechnung erforderlich. Das Urlaubsentgelt muss der durchschnittlichen Vergütung der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub entsprechen. Vergütungsbestandteile wie Urlaubsgeld, Sonderzahlungen oder auch Zuschläge werden dabei mit einberechnet.
Das durchschnittliche Tagesentgelt der letzten 13 Wochen (3 Monate) ist mit der Anzahl der Urlaubstage zu multiplizieren.
ACHTUNG! Wichtig ist, dass Minijobbende durch das Urlaubsentgelt keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Der Urlaubsanspruch darf insgesamt nicht gekürzt werden. Denken Sie auch daran, dass die Abgeltung des Urlaubs im Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß dokumentiert wird.
Haben Minijobbende Anspruch auf Urlaubsgeld?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Minijobbende nicht. Allerdings kann diese Zahlung in einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder arbeitsvertraglich vereinbart sein. Darüber hinaus gilt ebenfalls bei Sonderzahlungen der arbeitsrechtliche Gleichheitsgrundsatz.
Darf mit der Urlaubsabgeltung am Ende des Minijobs die Verdienstgrenze überschritten werden?
Kann der Urlaubsanspruch im laufenden Minijob ganz oder teilweise nicht gewährt und genommen werden, so ist der Urlaubsanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz. Für die Frage nach der Verdienstgrenze kommt es auf die Vorhersehbarkeit an. Üblicherweise wird der Abbau des Urlaubsanspruchs in Freizeit geplant und genommen. Sollte der Abbau des Urlaubsanspruchs unvorhersehbar nicht möglich sein, ist eine Urlaubsabgeltung, die die Verdienstgrenze überschreitet für den Minijob unschädlich.
ACHTUNG! An dieser Stelle empfehlen wir dringend die entsprechende Dokumentation.
Darüber hinaus gelten auch die übrigen Regelungen zum Thema Urlaub für Minijobbende. Schauen Sie dazu unseren anderen Videos zu den Urlaubsregelungen.
Berichten Sie gern von Ihren Regelungen – gibt es Besonderheiten? Senden Sie bitte eine E-Mail an:
hendrik.ernst@rldatix.com
Urlaub für Minijobbende
Der Urlaub für Minijobbende ist oft mit Unklarheiten und Komplikationen verbunden, da die Regelungen für geringfügig Beschäftigte in Bezug auf den bezahlten Erholungsurlaub nicht immer eindeutig sind. Um diesen Prozess zu vereinfachen und für mehr Transparenz zu sorgen, nutzen und erfahren Sie mehr über das ZMS - Zeitwrtschaft Management System.