breitenbach
14.11.2023

Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

Neuer Ansatz für eine verbesserte Pflegesituation ab 2024

Die Pflegebranche erfährt ab dem 01. Januar 2024 eine wegweisende Veränderung durch die verpflichtende Einführung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV). Diese Regelung des Bundesministeriums für Gesundheit zielt darauf ab, die Pflegebedarfsermittlung zu optimieren und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern.

Hauptmerkmale der PPBV:

1. Individuelle Bedarfsermittlung: Pflegefachkräfte können den Pflegebedarf für jeden Patienten individuell festlegen, basierend auf zwei Kategorien (Allgemeine Pflege und Spezielle Pflege) mit je vier Versorgungsstufen.
2. Erweiterte Zeiten: Die Tagesschicht erstreckt sich nun von 6 bis 22 Uhr, was eine bessere Abdeckung der Patientenbetreuung ermöglicht.
3. Höhere Differenzierung: Es gibt vier Intensitätsstufen, um den Pflegebedarf genauer zu bestimmen, insbesondere für "hochaufwändige Leistungen" (A 4 und S 4).
4. Verbesserte Wertermittlung: Der Pflegegrundwert wurde auf 33 Minuten erhöht, und bei Isolationspflicht beträgt er 90 Minuten. Der einmalige Fallwert pro Neuaufnahme wurde von 70 auf 75 Minuten angehoben.

​Einführungszeitplan:

  • Seit dem 01. Januar 2023 läuft eine dreimonatige Erprobungsphase in ausgewählten Krankenhäusern.
  • Ab dem 01. Januar 2024 wird die PPBV verpflichtend, sofern keine anderen (tarif-)vertraglichen Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals getroffen wurden.
  • Ab dem 01. Januar 2025 sind Sanktionen geplant, wenn der vorgeschriebene Personalschlüssel nicht erreicht wird.

Herausforderungen und offene Fragen:

Trotz der positiven Entwicklungen gibt es noch Herausforderungen, besonders im Nachtdienst und in speziellen Bereichen wie Kinderkliniken und Intensivstationen. Die normative Regelung für den Nachtdienst bleibt ungelöst, und die praktische Umsetzung erfordert effiziente Planungstools.

Weitere Informationen zu PPL - Personaleinsatz-/ Dienstplanung 

Fazit:

Die PPBV markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Pflegesituation. Durch individuelle Bedarfsermittlung, erweiterte Zeiten und höhere Differenzierung bietet sie die Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Branche muss jedoch offene Fragen klären und die Umsetzung sorgfältig planen, um die volle Wirkung der PPBV zu entfalten.

Weitere Informationen zu PPBV

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte:
Herrn Hendrik Ernst
T: +49 2924 9700 132
E: marketing@bb-sw.de

 


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