breitenbach

Verdienstgrenzen und Zuschläge für Minijobbende

18.10.2023

Nach der Minijobserie

schauen wir uns heute die vier häufigsten Fragen zu dem Thema: Verdienstgrenzen und Zuschläge für Minijobbende an.


Wie hoch ist die Verdienstgrenze für einen Minijob?

Die Verdienstgrenze bzw. Geringfügigkeitsgrenze für eine geringfügige Beschäftigung liegt seit dem 01. Oktober 2022 bei 520 Euro im Monat.

Die Verdienstgrenze wurde an den gestiegenen Mindestlohn mit 12 Euro pro Stunde angepasst. Damit ist im Minijob eine Beschäftigung von 10 Stunden pro Woche mit Mindestlohnvergütung möglich.

Um externe Video-Inhalte anzuzeigen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Wie viele Stunden dürfen Minijobbende pro Monat maximal arbeiten?

Die maximal mögliche Arbeitszeit von Minijobbenden lässt sich aus dem Stundenlohn und der Verdienstgrenze errechnen. Die Formel dafür lautet:

Verdienstgrenze / Stundenlohn = maximale Stundenanzahl pro Monat

Für die durchschnittlich mögliche Wochenarbeitszeit muss die monatliche Stundenzahl nochmals durch 4,33 geteilt werden (Richtig: *3/13).

Um externe Video-Inhalte anzuzeigen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Für welche Arbeit sieht das Gesetz einen Zuschlag vor?

Das Arbeitszeitgesetz sieht einzig einen Nachtzuschlag für Nachtarbeiten vor, sofern kein Freizeitausgleich für die Nacharbeit gewährt wird.

Die weiteren Regelungen beispielsweise zu Überstundenzuschlag, Zuschlag für Sonntagsarbeit, Zuschläge für das Einspringen und auch zur Höhe des Nachtzuschlags ergeben sich aus Tarifverträgen, aus betrieblichen Regelungen oder Arbeitsverträgen, nicht aus dem Gesetz.

Um externe Video-Inhalte anzuzeigen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Ist ein Lohnunterschied zwischen Minijobbenden und Vollzeitbeschäftigten gerechtfertigt?

Das Bundesarbeitsgericht stärkte mit einer Entscheidung im Januar 2021 die Stellung von Minijobbenden. Mit der Begründung, mit Vollzeitbeschäftigten lasse sich die Arbeit verlässlicher planen, dürfen sie nicht besser bezahlt werden als Minijobbende mit flexibleren Arbeitszeiten. Bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit müssen Minijobbende einen ebenso hohen Stundenlohn erhalten wie Vollzeitbeschäftigte.

Um externe Video-Inhalte anzuzeigen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Haben Sie weitere Fragen?
Berichten Sie gern von Ihren Regelungen – gibt es Besonderheiten?  Senden Sie bitte eine E-Mail an:
hendrik.ernst@rldatix.com


Verdienstgrenzen und Zuschläge für Minijobbende

Minijobs ermöglichen flexible Arbeitszeitmodelle.
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema!

Kategorien

Kontakt

+49 2924 9700 0 verwaltung@bb-sw.de