breitenbach
19.01.2024

Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

Zeitplan der Einführung

Die Einführung der PPBV erfolgte schrittweise. Seit dem 01. Januar 2023 startete eine dreimonatige Erprobungsphase mit einer repräsentativen Anzahl von Krankenhäusern, um die Funktionsweise der PPBV zu testen. Seit dem 01. Januar 2024 ist die PPBV verpflichtend, sofern keine anderen (tarif-)vertraglichen Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals getroffen wurden.

Durch die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) soll zudem die Übermittlung der erhobenen Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) geregelt werden. Die Krankenhäuser wären demnach verpflichtet, die ermittelten Angaben zu Soll- oder Istpersonalbesetzung monatsbezogen für die jeweilige Station und Schicht jeweils bis zum 15. Tag des auf ein Quartal folgenden Monats dem InEK zu übermitteln. Die Übermittlung soll erstmals zum 15. April 2024 erfolgen. Über diese quartalsweise Meldung hinaus, sollen Krankenhäuser verpflichtet werden, eine Jahresmeldung abzugeben. Ab dem 01. Januar 2025 sind Sanktionen geplant, wenn der Personalschlüssel nicht erreicht wird. Die Jahresmeldung soll erstmals bis zum 30. Juni 2025 erfolgen.

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